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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Gültigkeit Diese AGB gelten für Geschäftsbeziehung zwischen Kunden und der Büro Schoch Werkhaus AG, 8400 Winterthur (nachstehend BSWH genannt).

2. Bestellung, Offerte, Umfang der Lieferung und Leistungen

2.1. Bestellungen des Kunden werden verbindlich mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch BSWH. Offerten der BSWH werden durch die Bestätigung des Kunden rechtsverbindlich. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist der Inhalt der Bestellung, beziehungsweise der Offerte massgebend.

2.2. Bestellungsänderungen nach Abschluss des Vertrages bedürfen der Zustimmung der BSWH. Änderungswünsche können berücksichtigt werden, wenn diese für die BSWH und/oder die Herstel-ler produktionsplanerisch möglich sind. Die Kosten der Bestellungsänderung gehen zu Lasten des Kunden.

2.3. BSWH ist berechtigt, vom Inhalt der Auftragsbestätigung abweichende Änderungen in der Ausfüh-rung vorzunehmen, sofern diese Verbesserungen beinhalten. Über die Auftragsbestätigung hinaus-gehende Leistungen werden von der BSWH gesondert in Rechnung gestellt.

3. Lieferfristen, Lieferkosten, Lieferung, Montage, Service

3.1. Lieferfristen werden möglichst genau abgeklärt. Trotzdem sind sie unverbindlich und ihre Über-schreitung führt zu keinen Verzugsfolgen. Verzögerungen, insbesondere durch Bestellungsänderun-gen, berechtigen den Kunden weder zur Aufhebung des Vertrages noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder weiteren Ansprüchen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die gesamte Bestellung spätestens 14 Tage nach bestätigtem Lieferter-min, auch im Falle von Lieferverzögerungen anzunehmen. Bei Annahmeverzug ist BSWH berech-tigt, die ihr dadurch entstehenden Mehrkosten (Lager -und Logistikkosten, Verzugszinsen, etc.) zu verrechnen. Eine teilweise Verweigerung der Annahme der Bestellung, beziehungsweise Rückgabe ist ausgeschlossen.

3.3. BSWH behält sich gemäss Art. 214 Abs. 3 OR ausdrücklich das Recht vor, bei Verzug des Kun-den, insbesondere bei Nichtbezahlung des Kaufpreises, die übergebene Sache zurückzufordern und auf Kosten des Kunden zurückzuholen.

3.4. Kleinmengenzuschlag / Servicepauschale, vorbehältlich anderer Vereinbarungen, betragen:

bis CHF 250.00 Bestellwert inkl. MwSt : CHF 25.00

ab CHF 251.00 bis 2‘500.00 Bestellwert inkl. MwSt : CHF 100.00

Bei einem Warenwert von mehr als CHF 2‘500.00 werden die Kleinmengenzuschläge / Servicekosten sowie Lieferkosten individuell vereinbart.

Die Servicepauschale deckt den Aufwand von BSWH für Beratung, Administration und Verkaufsabwicklung ab. Sie ist für jeden Auftrag unabhängig vom tatsächlich anfallenden Aufwand in jedem Fall geschuldet.

Zusätzlich wird, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ein Energie- & Transportkostenzuschlag von 3 % verrechnet.

Lieferungen per Post werden zu den effektiven Kosten und einer Verarbeitungspauschale CHF 25.00 in Rechnung gestellt.

3.5. Der Kunde ist für einen geräumten und frei zugänglichen Aufstellungsort verpflichtet. Der Kunde hat Vorkehrungen zu treffen (z.B. freie und gesicherte Zufahrt für LKW), die eine möglichst optimale Auslieferung ermöglichen. Bei Spezialangeboten, Occasionen und Nettoartikel wird die Lieferung nach Aufwand verrechnet.

3.6. Sofern kein benutzbarer Warenlift vorhanden ist, kann ein Stockwerkzuschlag erhoben werden.

3.7. Mehrkosten bei der Lieferung und / oder Montage (zusätzliche Transport- und Montageleistungen, Logistikmassnahmen, Bewilligungen, Wartezeiten, kundenseitige Terminverschiebungen) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

4. Entgegenahme der Bestellung, Übergang von Nutzen und Gefahr

4.1. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Bestellung bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung des Kaufgegenstandes an die vom Kunde vorge-schriebene Adresse (gilt auch für Kundenlager bei der BSWH). Beanstandungen betreffend der Be-stellung haben unmittelbar nach Entgegennahme spätestens jedoch drei Arbeitstage der Lieferung schriftlich an BSWH zu erfolgen. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen.

4.2. Transport- oder Montageschäden hat der Kunde unverzüglich beim Montag -und oder Transport-personal zu beanstanden und ein Schadensprotokoll zu veranlassen. Dieses ist gegenseitig zu unter-zeichnen.

5. Zahlungen und Zahlungsbedingungen

5.1. Zahlungen erfolgen in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5.2. Bei Neukunden und Onlinebestellungen erfolgt die Auslieferung der Ware nur gegen Vorauszah-lung.

5.3. In den anderen Fällen wird der Kaufpreis mit Lieferung der Bestellung fällig. Erfolgt die Bezahlung nicht innert der vereinbarten Frist, so ist der Kunde ohne weiter Mahnung in Verzug.

5.4. Bei einer Auftragssumme ab CHF 50'000 gelten folgende Zahlungskonditionen:

1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung innert 10 Tagen rein netto

1/3 Anzahlung bei Lieferbereitschaft innert 10 Tagen rein netto

1/3 Restzahlung nach Lieferung

5.5. Der Verzugszins beträgt 5% pro Jahr. Ein weitergehender Verzugsschaden ist vorbehalten.

6. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Produkte im Eigentum der BSWH. BSWH behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Sie ist überdies berechtigt, den Eigentumsvorbehalt dem Vermieter des Kunden in geeigneter Form mitzu-teilen.

7. Garantie

7.1. BSWH leistet vorbehältlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen und unter Ersetzung der gesetzlichen Gewährleistungsregelung Garantie für von ihr gelieferten Produkte. Massgebend sind die Garantiebestimmungen der Hersteller. Ausgenommen davon sind Schäden, die durch unsach-gemässen Gebrauch, Zweckentfremdung, fehlerhafte Behandlung, etc. entstanden sind.

7.2. Von der Garantie ausgenommen sind: Glasbruch, Struktur- und geringfügige Farbtonabweichun-gen gegenüber Material und Farbmuster bei den Naturprodukten Holz und Leder, sowie Narben und Mastfalten im Leder.

 

7.3. Mängel sind innert 5 Arbeitstagen schriftlich und begründet zu rügen.

7.4 Der Garantie unterliegende, rechtzeitig gerügte Mängel geben dem Kunden das Recht, Ausbesse-rungen oder Ersatz des fehlerhaften Teils, nicht jedoch die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Über die Art der Mängelbeseitigung (Ausbesserung oder Austausch) entscheidet BSWH.

8. Haftung BSWH haftet nur für direkte Schäden, welche sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. BSWH übernimmt keinerlei Haftung für entgange-nen Gewinn und/oder mittelbare oder indirekte Schäden, die dem Kunden oder einem Dritten entste-hen können. Eine Haftung entfällt insbesondere in folgenden Fällen vollständig: Fremdeingriff, ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, Zweckentfremdung, fehlerhafte Montage (sofern die Montage nicht durch BSWH vorgenommen wurde), natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behand-lung.

10. Datenschutz / Verwendung von Personendaten Der Kunde willigt ein, dass BSWH und die von ihr beigezogenen Hilfspersonen die erhaltenen Perso-nendaten für die Begründung (z.B. zwecks Adressverifizierung und Bonitätsprüfung) und Verwaltung des Vertragsverhältnisses sowie zur Durchführung und Abwicklung der über die Webseiten ange-bahnten Geschäfte bearbeiten können (u.a. Namen sowie Post- und E-Mail-Adresse). Die Kundendaten werden nach den Grundsätzen des schweizerischen Datenschutzrechts bearbeitet. Im Falle eines Rechtsstreits behält sich BSWH vor, elektronische Daten, die sie im Rahmen der Vermittlung und des Vertragsabschlusses erhalten hat, zu verwenden. Anfragen zum Thema Datenschutz können an schoch@schoch.swiss gerichtet werden.

12. Abtretungs- und Verrechnungsverbot Die Abtretung von Rechten aus den mit BSWH geschlossenen Verträgen bedarf der schriftlichen Zustimmung durch BSWH. Die Tilgung von Forderungen der BSWH durch den Kunden mittels Ver-rechnung ist ausgeschlossen.

13. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Winterthur (ZH). Es gilt Schweizer Recht.

14. Abweichende Regelungen Von diesem AGB abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Allfällige AGB des Kunden gelten nur, wenn sie vom BSWH schriftlich bestätigt worden sind.

15. Anpassung der AGB BSWH ist jederzeit berechtigt, diese AGB anzupassen. Änderungen werden den Kunden in geeigne-ter Form mitgeteilt und sind ab der Mitteilung verbindlich.

 

Gültig ab 1. September 2023

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